Die erste Tanzstunde können Sie bis zur Pause unverbindlich besuchen.
Die schriftliche Anmeldung zum Tanzkurs verpflichtet zur Zahlung des Honorars. Das Honorar ist in der ersten oder spätestens zweiten Unterrichtswoche zu bezahlen. Sie können entweder bar in der Tanzschule, oder durch Überweisung bezahlen.*
Bei Terminproblemen können Sie jederzeit auf einen Parallelkurs gleicher Stufe ausweichen, sofern ein solcher angeboten wird.
Für versäumte Stunden kann kein Ersatz gewährt werden.
Kann der Kurs aus zwingenden Gründen nicht bis zum Ende besucht werden, wird das Resthonorar für einen späteren Kurs gutgeschrieben. Rückzahlungen erfolgen nicht.
* Dies gilt nur für Tanzkurse mit 10 x 2 Stunden. Bei Sonderkursen, die weniger Unterrichtsstunden beinhalten, ist das Honorar zu Beginn der ersten Kursstunde zu bezahlen.